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Informationspflichten für Online-Händler und -Dienstleister

Die EU-OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde Anfang 2024 abgeschaltet. Dennoch gelten für Online-Händler weiterhin klare Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Wer Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbietet, muss transparent angeben, ob er an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt – oder nicht.

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