BAFA-Beratungsförderung: Bund zahlt bis zu 2.800 Euro einer Beratung über 3.500 Euro, Eigenanteil 700 Euro in den neuen Bundesländern, 1.750 Euro im übrigen Bundesgebiet

BAFA-Beratungsförderung bis 2028 verlängert: Was sich ab Januar 2027 ändert

Carsten Arndt, Geschäftsleitung (COO) der adojo GmbH

Veröffentlicht: 29. Oktober 2026

Autor: Carsten Arndt

Geschäftsleitung (COO) der adojo GmbH

Am 29. Oktober 2026 hat das BAFA die zugelassenen Beratungsunternehmen per Rundschreiben informiert: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verlängert die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU um zwei Jahre. Sie gilt jetzt bis zum 31. Dezember 2028. Bis dahin sah es so aus, als ende das Programm zum Jahresende 2026 ohne Nachfolger, und so haben wir es auch unseren Kunden gesagt. Das ist überholt.

Die Fördersätze bleiben gleich, für Anträge ab dem 1. Januar 2027 ändert sich aber der Ablauf an mehreren Stellen. Die allgemeinen Seiten auf bafa.de werden nach Angabe des BAFA erst Anfang 2027 angepasst. Hier steht deshalb zusammengefasst, was im Rundschreiben und in den neuen Merkblättern steht.

Fördersätze und Kontingent bleiben gleich

An der Höhe des Zuschusses ändert sich nichts. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier übernimmt der Bund bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, im übrigen Bundesgebiet bis zu 50 Prozent. Gefördert werden Beratungskosten bis 3.500 Euro je Beratung, der Zuschuss liegt damit bei höchstens 2.800 beziehungsweise 1.750 Euro.

Auch das Kontingent bleibt: höchstens zwei geförderte Beratungen pro Kalenderjahr und fünf über die gesamte Geltungsdauer der Richtlinie. Neu ist nur, dass diese fünf jetzt bis Ende 2028 reichen müssen. Wer seit 2023 bereits fünf Beratungen gefördert bekommen hat, erhält durch die Verlängerung keine weitere.

Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 ändert sich der Ablauf

Die Änderungen gelten für alle Zuschussanträge, die ab dem 1. Januar 2027 gestellt werden:

  • Anmeldung über ELSTER oder BundID: Ohne digitale Authentifizierung ist kein Antrag mehr möglich. Die Registrierung bei ELSTER läuft über einen Aktivierungsbrief per Post und braucht deshalb einige Tage Vorlauf.
  • Kein Pflichtgespräch mehr für junge Unternehmen: Wer noch kein Jahr am Markt ist, musste bisher ein Gespräch mit einem Regionalpartner führen und dessen Bestätigung einreichen. Beides entfällt.
  • Umsatzanzeige als Zahlungsnachweis: Eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige mit Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum reicht aus. Die Prüfstellen können trotzdem einen Kontoauszug verlangen, wer ihn dann nicht vorlegt, riskiert die Ablehnung.
  • Weniger Formulare: Die Erklärungen zu EU-KMU, De-minimis und zur Grundrechtecharta sind jetzt Teil des Verwendungsnachweises. Zu unterschreiben sind nur noch dieser Nachweis und der Beratungsbericht.
  • Stunden statt Tage: Die Beratungsdauer wird mit höchstens 40 Stunden angegeben statt mit fünf Tagen. Laut BAFA ist das eine redaktionelle Klarstellung.

Zur Anmeldung über ELSTER und BundID will das BAFA gesondert informieren, die Leitstellen planen Informationsveranstaltungen. Bis dahin sind die neuen Merkblätter und der Richtlinientext in der Fassung vom 15. Oktober 2026 maßgeblich.

Wer gegen Ende der Laufzeit beantragt, hat weniger Zeit

Den Verwendungsnachweis, also Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis, reicht das Unternehmen normalerweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben ein. Die verlängerte Richtlinie gilt aber nur für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingehen. Das BAFA rechnet im Rundschreiben selbst den Grenzfall vor: Bei einem Antrag am 30. Dezember 2028 bliebe für den Nachweis genau ein Tag.

Wer im zweiten Halbjahr 2028 eine Beratung plant, sollte sie so takten, dass Beratung, Bericht und Zahlung spätestens im November abgeschlossen sind.

Was das für Unternehmen heißt, die 2026 noch nichts beantragt haben

Der Zeitdruck zum Jahresende ist kleiner geworden, ganz verschwunden ist er nicht. Das Kontingent von zwei Beratungen gilt pro Kalenderjahr, maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Wer 2026 noch keinen Antrag gestellt hat, kann bis zum 31. Dezember zwei Beratungen beantragen und 2027 zwei weitere. Ein Antrag noch in diesem Jahr läuft außerdem nach den bisherigen Regeln, also ohne Anmeldung über ELSTER oder BundID.

An der Reihenfolge ändert sich nichts: erst den Antrag stellen und das Informationsschreiben abwarten, dann den Beratungsvertrag schließen. Schon die Unterschrift unter den Vertrag gilt als Beginn der Beratung, ein zu früh unterschriebener Vertrag kostet die Förderung.

Wie Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen gefördert wird

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, also mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Ob Ihr Unternehmen darunter fällt und welcher Fördersatz für Ihren Standort gilt, zeigt unser BAFA-Förder-Check in wenigen Fragen.

Welche Leistungen aus SEO, GEO, Google Ads und Social Media als Beratung förderfähig sind und welche nicht, haben wir auf der Seite Förderung für Online-Marketing zusammengestellt.

adojo ist beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet und berät gefördert zu Online-Marketing, SEO und der Sichtbarkeit in KI-Assistenten. Den Antrag bereiten wir mit Ihnen vor.

Quellen: Rundschreiben des BAFA, Referat 413, an die Beratungsunternehmen vom 29.10.2026; BAFA, Seite „Unternehmensberatung“ (bafa.de/unb) mit Richtlinie in der Fassung vom 15.10.2026, abgerufen am 29.10.2026.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen