Geräteübergreifendes Remarketing mit Google Analytics – das müssen Sie wissen

Google erweitert zum 15. Mai 2017 alle in Google Analytics erstellten Remarketing-Zielgruppen um geräteübergreifende Funktionen. Cross-Device-Remarketing in AdWords und DoubleClick wird dadurch möglich. Google informiert dazu alle Google Analytics-Nutzer im Verwaltungsbereich jedes Analytics Kontos unter „Property“⟶„Tracking-Informationen“ ⟶ „Datenerfassung“.   Google Analytics Verwaltung_Hinweis geräteübergreifendes Remarketing  

Die Ausgangslage – unbefriedigend für Marketer und Kunden

Man kennt das vom eigenen Kaufverhalten: Die Recherche beginnt im Verkehrsmittel zur Arbeit auf dem Smartphone, man setzt sie in der Mittagspause auf dem PC im Büro fort und abends auf dem Sofa schließt man den Kauf schlussendlich mit dem Tablet ab. Der stetige Device-Wechsel ist für User normal geworden. Sie benutzen das Endgerät, welches in der jeweiligen Situation zur Hand ist. Laut Google beginnen sechs von zehn Internetnutzer ihre Käufe nicht auf dem Gerät, auf dem sie letztlich abschließen. Für uns Marketer erschwert das allerdings das Ausspielen relevanter Werbung und die verlässliche Erfolgsmessung der Marketingkanäle. Das Cookie, welches bei der ersten Recherche auf dem Smartphone gesetzt wurde, kann abends auf dem Tablet nicht mehr ausgelesen werden. Die Folge ist, dass die Customer Journey nicht komplett nachvollziehbar ist. Das kann dazu führen, dass der User auf dem Smartphone weiterhin Remarketing-Anzeigen für einen Artikel erhält, den er bereits auf dem Tablet gekauft hat. Auch Frequency Capping über Gerätegrenzen hinweg ist nicht möglich. Für den User ist das ärgerlich und im schlimmsten Fall will er künftig mit dem Shop nichts mehr zu tun haben.  

Wen erreichen Sie künftig mit geräteübergreifendem Remarketing?

Sie können ab Mitte Mai Nutzer retargeten, bei denen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Sie haben ein Google-Konto.
  • Sie haben zugestimmt, dass ihr Web- und App-Browserverlauf von Google mit ihrem Google-Konto verknüpft wird und Informationen aus ihrem Google-Konto zum Personalisieren von Anzeigen verwendet werden.
Es werden also nicht alle Nutzer betroffen sein, wobei davon auszugehen ist, dass die meisten Inhaber eines Google-Kontos die beim obigen, zweiten Punkt erwähnten Zustimmungen nicht deaktiviert haben. Google verknüpft diese Daten mit Daten aus Google Analytics, „um Zielgruppenlisten für geräteübergreifendes Remarketing zu erstellen. Dazu werden von Google Analytics zunächst für Nutzer auf Ihrer Website Google-authentifizierte IDs erfasst, die mit Google-Konten dieser Nutzer verknüpft sind (also personenbezogene Daten). Anschließend werden von Google Analytics diese IDs vorübergehend mit Ihren Google Analytics-Daten verknüpft, um Ihre Zielgruppen zu optimieren.“  

Überprüfung der Datenschutzerklärung – aber was ist zu tun?

Google führt geräteübergreifendes Remarketing für alle Google Analytics-Konten ein, in denen Remarketing aktiviert ist. Website-Betreiber müssen also nur aktiv werden, wenn sie die Funktion nicht haben möchten. Unsere Freunde aus Mountain View schränken in ihrer Ankündigung dann aber noch ein: „Überprüfen Sie jedoch Ihre Datenschutzerklärung und nehmen Sie erforderliche Änderungen vor, um Nutzer darüber zu informieren, welche Daten Ihr Unternehmen erfasst und mit Google teilt.“ Was sind in diesem Fall „erforderliche Änderungen“? Wir sind bereits eifrig am Recherchieren, doch noch ist es auf einschlägigen Blogs und News-Portalen ruhig. Das momentan Sicherste ist es unserer Meinung nach, die Problematik dem eigenen Datenschutzbeauftragten vorzulegen. Sie haben Google Analytics noch nicht in Ihrer Datenschutzerklärung erwähnt? Dann sehen Sie die Einführung von geräteübergreifendem Remarketing doch als Anlass dafür, das zeitnah zu ändern, bevor die Abmahnindustrie davon Wind bekommt. Über Neuigkeiten zu diesem Thema informieren wir Sie im adojo-Blog!

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